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Die in diesen AGB verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:
sproof sign: stellt einen Dienst zum Erstellen von fortgeschrittenen und qualifizierten digitalen Signaturen und zum Abbilden von Signaturworkflows dar. Dokumente können sowohl alleine unterschrieben werden als auch durch mehrere Personen, welche zur Abgabe einer Unterschrift eingeladen werden können.
Qualifizierte elektronische Signatur: bezeichnet eine elektronische Signatur, welche der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichkommt. Qualifizierte elektronische Signaturen werden über einen Partner von sproof ausgestellt; eine Identifikation erfolgt über die Telefonnummer und ein amtliches Ausweisdokument des jeweiligen Nutzers im Rahmen eines Videoidentifikationsverfahrens.
sproof sign wird in nachfolgenden 3 Varianten abgebildet
Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften dafür, dass durch die Verwendung der hochgeladenen Dokumente keinerlei Immaterialgüterrechte, einschließlich Marken-, Muster-, Patent- oder jeglicher anderer Schutzrechte, Urheberrechte sowie Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter im In- und Ausland verletzt werden. Außerdem verpflichtet sich der Nutzer, sproof für den Fall einer Verletzung solcher (Schutz-)Rechte Dritter vollständig schad- und klaglos zu halten.
Datenschutz ist sproof wichtig. Informationen zum Thema Datenschutz können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.
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sproof sign als Alternative